Video · Remaining useful life & depreciation

Remaining useful life report: more depreciation (AfA) for your rental property – simply explained

4:06 min · 8 October 2026

This video is currently available in German only; the English version will follow shortly.

Landlords deduct the building value of their property from their taxes every year – by law usually at 2 % per year, i.e. over 50 years. If the actual remaining useful life of the building is shorter, depreciation may be faster (§ 7(4) sentence 2 EStG). This is evidenced by a remaining useful life report. In about three minutes, this video explains how this works, what it can achieve and who it may suit.

What you will learn in the video

  • Understanding building depreciation: only the building share is depreciated, not the land – the higher the building share, the greater the leverage.
  • Worked example: a useful life of 25 instead of 50 years – in the example around €40,000 less income tax in the first ten years (simplified, 42 % tax rate). Total depreciation stays the same; it is only brought forward.
  • Who it may suit: rented existing buildings, built roughly before 2000, no full refurbishment, a high building share and a high tax rate – and when it rather does not.
  • Legal situation: the Federal Fiscal Court allows any suitable method, including a report under ImmoWertV, if it is reasoned for the specific property. The tax office decides case by case.
  • Your next step: the free pre-check at afa-gutachten24.de – year of construction, condition and purchase price allocation are enough for an initial assessment.

Legal basis and sources (as of 7 October 2026)

  • § 7 EStG – depreciation for wear and tear, in particular para. 4 sentence 2
  • ImmoWertV, Annex 2 – modernisation and remaining useful life
  • BFH, judgment of 28 Jul 2021 – IX R 25/19 (any suitable method)
  • BFH, judgment of 23 Jan 2024 – IX R 14/23 (report under ImmoWertV suitable if reasoned for the specific property)
  • FG Münster, judgment of 2 Apr 2025 – 14 K 654/23 E
  • BMF letter of 1 Dec 2025 – IV C 3 – S 2196/00040/006/008 (revocation of the BMF letter of 22 Feb 2023)
  • Opinion of the Bundesrat on the Annual Tax Act 2026 (JStG 2026), BR-Drs. 447/26 (resolution) of 25 Sep 2026

This video is an information and promotional video of the real estate appraisal office STRECKEL for its own services. It provides general information, is not tax or legal advice and replaces neither advice from a tax adviser nor a report for your property. Examples are simplified. Whether and to what extent higher depreciation is accepted is decided by the tax office case by case.

Read the transcript

Wir sehen uns heute die Möglichkeit an, durch ein Restnutzungsdauer-Gutachten die steuerliche Abschreibung Ihrer Immobilie zu erhöhen. Willkommen beim Immobilien-Sachverständigenbüro Streckel!

Worum geht es? Wer eine Immobilie vermietet, setzt den Gebäudewert jedes Jahr als Abschreibung von der Steuer ab. Das Gesetz arbeitet mit festen Sätzen: Bei den meisten Gebäuden sind das zwei Prozent pro Jahr, also fünfzig Jahre. Und hier liegt die Chance: Ist die tatsächliche Restnutzungsdauer Ihres Gebäudes kürzer, dürfen Sie schneller abschreiben. Den Nachweis führt ein Gutachten.

Wichtig zu wissen: Abgeschrieben wird nur das Gebäude. Grund und Boden nutzen sich nicht ab. Der Kaufpreis wird deshalb aufgeteilt, im Beispiel in hundertzwanzigtausend Euro für den Boden und vierhundertachtzigtausend Euro für das Gebäude. Je höher der Gebäudeanteil, desto größer ist der Hebel eines Gutachtens.

So wirkt eine kürzere Nutzungsdauer. Gesetzlich schreiben Sie fünfzig Jahre lang neuntausendsechshundert Euro pro Jahr ab, das ist die graue Fläche. Weist ein Gutachten eine Restnutzungsdauer von fünfundzwanzig Jahren nach, sind es neunzehntausendzweihundert Euro pro Jahr. Die farbige Fläche zeigt die zusätzliche Abschreibung in diesen Jahren, im Beispiel neuntausendsechshundert Euro pro Jahr. Sie schreiben insgesamt nicht mehr ab, sondern früher: Danach endet die Abschreibung, das zeigt die schraffierte Fläche. Ihre Steuerlast sinkt also in den ersten Jahren. Ob das Finanzamt die kürzere Nutzungsdauer anerkennt, entscheidet es im Einzelfall.

Rechnen wir das auf zehn Jahre hoch und vergleichen die gesetzlichen zwei Prozent mit dem Gutachten. Gesetzlich schreiben Sie in zehn Jahren sechsundneunzigtausend Euro ab, mit Gutachten hundertzweiundneunzigtausend Euro. Der Unterschied: sechsundneunzigtausend Euro zusätzliche Abschreibung. Bei einem Steuersatz von zweiundvierzig Prozent zahlen Sie so in den ersten zehn Jahren rund vierzigtausend Euro weniger Einkommensteuer als mit dem gesetzlichen Satz. Wer Solidaritätszuschlag oder Kirchensteuer zahlt, wird auch hier anteilig entlastet, denn beide bemessen sich nach der Einkommensteuer. Dieser Vorsprung entsteht am Anfang; später fällt die Abschreibung entsprechend früher weg.

Für wen lohnt sich das? In der Regel für Privatpersonen und vermögensverwaltende Gesellschaften wie eine GbR oder KG. Denn ein Verkauf nach Ablauf von zehn Jahren ist privat steuerfrei, der Vorteil kann dann also bleiben. Gute Voraussetzungen sind ein vermietetes Gebäude, etwa vor zweitausend gebaut, ohne Kernsanierung und ohne große Modernisierungen in den letzten Jahren. Ein hoher Gebäudeanteil und ein hoher Steuersatz verstärken den Effekt. Kaum einen Vorteil gibt es bei selbst bewohnten Immobilien, Neubauten, kernsanierten Gebäuden und sehr teuren Lagen.

Kurz zur Rechtslage. Der Bundesfinanzhof erlaubt jede geeignete Methode, auch ein Gutachten nach der Immobilienwertermittlungsverordnung oder der Sachwertrichtlinie, wenn es auf das konkrete Gebäude eingeht. Die strengen Vorgaben der Finanzverwaltung sind seit Dezember zweitausendfünfundzwanzig aufgehoben. Das Finanzamt prüft aber jedes Gutachten und entscheidet im Einzelfall, ob es die kürzere Nutzungsdauer anerkennt. Und der Bundesrat hat im September eine Einschränkung gefordert. Das ist noch kein Gesetz, behalten Sie es aber mit Ihrem Steuerberater im Blick.

Ihr nächster Schritt ist eine unverbindliche Vorprüfung: Kommt für Ihre Immobilie eine kürzere Restnutzungsdauer in Betracht? Wenn ja, folgen Besichtigung und Gutachten, und Ihr Steuerberater macht die höhere Abschreibung geltend. Mit einem Klick auf den Knopf fragen Sie die Vorprüfung direkt an. Das Immobilien-Sachverständigenbüro Streckel freut sich darauf, Sie mit einem belastbaren Gutachten zu unterstützen.

The presenter in this video is an AI-generated, fictional person with a synthetic voice. Professional responsibility: Tobias Streckel. The video provides general information and is not tax or legal advice.

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