Video · Divorce & equalisation of gains

Property in a divorce: which value applies to the equalisation of accrued gains? – simply explained

4:01 min · 8 October 2026

This video is currently available in German only; the English version will follow shortly.

In a separation and divorce, the value of a property often decides who has to pay whom how much. Without a marriage contract, spouses live in the community of accrued gains (§ 1363 BGB): the accrued gain is determined for each spouse – final assets minus initial assets (§ 1373 BGB) – and whoever has gained more pays half of the difference (§ 1378(1) BGB). In about four minutes, this video explains which valuation dates and values apply to the property and what an appraisal must deliver.

What you will learn in the video

  • Valuation dates: the day of the wedding for initial assets, service of the divorce petition for final assets (§§ 1374, 1376, 1384 BGB).
  • Inheritance and gifts: count towards initial assets – at their value on acquisition, indexed with the consumer price index; later increases in value can be an accrued gain.
  • Worked example of an inherited house: 300,000 € at the inheritance, indexed 390,000 €, on the valuation date 520,000 € – accrued gain 130,000 €, equalisation 65,000 €. This requires two valuations.
  • What the appraisal must deliver: market value as at the valuation date, also retrospectively; inspection, third-party rights such as a right of residence, latent tax and loans.
  • Information and valuation: information on assets at separation, at the beginning and at the end, valuation by valuers, costs; joint appraisal and binding expert determination.

Legal basis and sources (as of 8 October 2026)

  • § 1373 BGB – accrued gain
  • § 1374 BGB – initial assets
  • § 1376 BGB – valuation of initial and final assets
  • § 1378 BGB – equalisation claim
  • § 1379 BGB – duty to provide information
  • § 1384 BGB – date of calculation on divorce
  • §§ 317, 319 BGB – determination by a third party (binding expert determination)
  • Section 194 BauGB – market value
  • BGH, judgment of 14 Nov 1973 – IV ZR 147/72 (loss of purchasing power: indexing initial assets)
  • BGH, order of 8 Dec 2021 – XII ZB 402/20 (latent tax also for property; loans at their outstanding balance)
  • BGH, FamRZ 1982, 682 (costs of the valuation)

This video is an information and promotional video of the real estate appraisal office STRECKEL for its own services. It provides general information, is not legal or tax advice and replaces neither advice from a specialist lawyer for family law nor an appraisal of your property. Examples are simplified.

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Trennung und Scheidung, und es gibt ein Haus oder eine Wohnung? Dann entscheidet der Wert der Immobilie oft darüber, wer wem wie viel ausgleichen muss. Wir sehen uns heute an, welcher Wert im Zugewinnausgleich gilt und worauf es beim Gutachten ankommt. Willkommen beim Immobilien-Sachverständigenbüro Streckel!

Worum geht es? Ohne Ehevertrag leben Ehepaare in der Zugewinngemeinschaft. Bei der Scheidung wird für jeden Ehegatten getrennt ermittelt, um wie viel sein Vermögen während der Ehe gewachsen ist: Endvermögen minus Anfangsvermögen. Wer mehr hinzugewonnen hat, muss dem anderen die Hälfte des Unterschieds in Geld ausgleichen. Gehört eine Immobilie dazu, ist sie oft der größte Posten.

Welche Stichtage gelten? Für das Anfangsvermögen kommt es auf den Tag der Heirat an. Für das Endvermögen zählt nicht der Tag der Scheidung, sondern die Zustellung des Scheidungsantrags. Was ein Ehegatte während der Ehe erbt oder geschenkt bekommt, wird seinem Anfangsvermögen zugerechnet, und zwar mit dem Wert beim Erwerb. Damit reine Geldentwertung nicht als Zugewinn zählt, wird das Anfangsvermögen mit dem Verbraucherpreisindex hochgerechnet. Und ein Darlehen auf der Immobilie wird mit der Restschuld am Stichtag abgezogen.

Ein Beispiel. Der Ehemann erbt während der Ehe ein Haus, das beim Erbfall 300,000 Euro wert ist. Dieser Wert wird mit dem Verbraucherpreisindex hochgerechnet, im Beispiel auf 390,000 Euro. Bei Zustellung des Scheidungsantrags ist das Haus 520,000 Euro wert. Der Zugewinn aus dem Haus beträgt also 130,000 Euro. Hat die Ehefrau selbst keinen Zugewinn, stehen ihr davon 65,000 Euro zu. Wichtig: Hier braucht es zwei Werte, einen zum Erbfall und einen zum Stichtag.

Was muss ein Gutachten leisten? Es ermittelt den Verkehrswert zum maßgeblichen Stichtag, und das oft rückwirkend, etwa zum Tag der Heirat oder zum Erbfall. Dazu gehören Besichtigung, Zustand, Lage und gegebenenfalls die Mietverträge. Rechte Dritter wie ein Wohnrecht mindern den Wert. Und würde ein Verkauf am Stichtag Steuer auslösen, etwa bei einer vermieteten Wohnung innerhalb von zehn Jahren, wird diese latente Steuer nach dem Bundesgerichtshof abgezogen. Darlehen werden gesondert als Schulden berücksichtigt.

Beide Ehegatten haben einen Anspruch auf Auskunft: über das Vermögen bei der Trennung, am Anfang und am Ende der Ehe, auf Anforderung mit Belegen. Jeder kann außerdem verlangen, dass der Wert der Vermögensgegenstände ermittelt wird, bei Immobilien meist durch einen Sachverständigen. Die Kosten trägt in der Regel, wer die Wertermittlung verlangt. Ein Privatgutachten bindet das Gericht nicht. Im Streit bestellt das Familiengericht einen eigenen Sachverständigen.

Und worauf sollten Sie achten? Mit der Zustellung des Scheidungsantrags steht der Stichtag fest. Spätere Wertsteigerungen oder Verluste zählen nicht mehr. Ein gemeinsam beauftragtes Gutachten spart oft Kosten und Streit. Soll das Ergebnis verbindlich sein, können Sie ein Schiedsgutachten vereinbaren. Rechtliche Fragen klären Sie am besten mit einem Fachanwalt für Familienrecht, steuerliche mit Ihrem Steuerberater.

Ihr nächster Schritt: Lassen Sie den Verkehrswert der Immobilie zum maßgeblichen Stichtag unabhängig ermitteln, für einen Ehegatten oder für beide gemeinsam. Nach einem kostenlosen Erstgespräch folgen Unterlagen, Besichtigung und Gutachten. Das Immobilien-Sachverständigenbüro Streckel freut sich darauf, Sie mit einem belastbaren Gutachten zu unterstützen.

The presenter in this video is an AI-generated, fictional person with a synthetic voice. Professional responsibility: Tobias Streckel. The video provides general information and is not tax or legal advice.

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