Video · Valuation basics

Market value, purchase price, asking price: what is the difference? – explained

3:12 min · 9 October 2026

This video is currently available in German only; the English version will follow shortly.

Asking price, purchase price and market value are three different figures – and that is no contradiction. In about four minutes, this video explains what the terms mean, why purchase prices deviate from the market value (§ 194 BauGB) and when a market value appraisal is worthwhile.

What you will learn in the video

  • Asking price: the desired price in the listing, often with room for negotiation.
  • Purchase price: the price actually agreed and notarised (§ 311b BGB).
  • Market value: the price in the ordinary course of business on the valuation date, disregarding personal circumstances (§ 194 BauGB).
  • Mortgage lending value: the bank’s prudent value, no higher than the market value (§ 16(2) sentence 3 PfandBG).
  • Appraisal: worthwhile for inheritance, compulsory share, community of heirs, divorce, transfer within the family and disputes.

Legal basis and sources (as of 8 October 2026)

This video is an information and promotional video of the real estate appraisal office STRECKEL for its own services. It provides general information, is not legal, tax or financing advice and does not replace an appraisal of your property. Examples are simplified.

Read the transcript

Im Inserat steht ein Preis, der Käufer zahlt einen anderen, und das Gutachten nennt einen dritten? Das ist kein Widerspruch. Wir sehen uns heute an, was Angebotspreis, Kaufpreis und Verkehrswert unterscheidet und wann ein Gutachten sinnvoll ist. Willkommen beim Immobilien-Sachverständigenbüro Streckel!

Drei Begriffe, drei Bedeutungen. Der Angebotspreis ist der Wunschpreis des Verkäufers im Inserat, oft mit Spielraum für Verhandlungen. Der Kaufpreis ist der Preis, der tatsächlich vereinbart und notariell beurkundet wird. Und der Verkehrswert ist der Preis, der am Stichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre, ohne persönliche oder ungewöhnliche Umstände.

Ein Beispiel. Eine Wohnung wird für 690,000 Euro inseriert. Nach zwei Monaten Verhandlung vereinbaren die Parteien 640,000 Euro. Ein Gutachten zum selben Stichtag kommt auf 650,000 Euro. Der Kaufpreis liegt also etwas unter dem Verkehrswert, etwa weil der Verkäufer schnell verkaufen wollte.

Warum weichen Kaufpreise vom Verkehrswert ab? Oft spielen persönliche Gründe eine Rolle, etwa ein Verkauf in der Familie oder unter Nachbarn. Auch Zeitdruck drückt den Preis, zum Beispiel nach einer Erbschaft, einer Trennung oder bei einem Umzug. Und manchmal zahlt ein Liebhaber mehr, weil er genau dieses Objekt will. Solche Umstände bleiben beim Verkehrswert außen vor.

Und was ist mit der Bank? Banken rechnen bei der Finanzierung oft mit dem Beleihungswert. Das ist ein vorsichtiger Wert, der über die gesamte Dauer der Beleihung voraussichtlich Bestand hat. Er liegt meist unter dem Verkehrswert, den Marktwert darf er nicht übersteigen. Und er bestimmt mit, wie viel Kredit Sie zu welchen Konditionen erhalten.

Wann lohnt sich ein Gutachten? Immer dann, wenn ein Wert ausgeglichen oder belegt werden muss. Typische Anlässe sind Erbschaft, Pflichtteil und Erbengemeinschaft. Bei einer Scheidung, wenn es um den Wert zum Stichtag im Zugewinnausgleich geht. Bei einem Verkauf oder einer Übertragung in der Familie, damit der Preis nachvollziehbar ist. Und immer dann, wenn gestritten wird oder ein Gericht entscheidet.

Worauf sollten Sie achten? Angebotspreise aus Portalen sind keine tatsächlich gezahlten Preise. Denken Sie immer an den Stichtag, denn Werte ändern sich. Wird in der Familie deutlich unter Wert verkauft, kann steuerlich eine teilweise Schenkung vorliegen. Klären Sie das vorher mit Ihrem Steuerberater.

Ihr nächster Schritt: Lassen Sie den Verkehrswert Ihrer Immobilie unabhängig ermitteln, belastbar statt geschätzt. Nach einem kostenlosen Erstgespräch folgen Unterlagen, Besichtigung und Gutachten. Das Immobilien-Sachverständigenbüro Streckel freut sich darauf, Sie mit einem belastbaren Gutachten zu unterstützen.

The presenter in this video is an AI-generated, fictional person with a synthetic voice. Professional responsibility: Tobias Streckel. The video provides general information and is not tax or legal advice.

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